Volkstrauertag Bezirksverband Mittelfranken

Volkstrauertag Bezirksverband Mittelfranken

Tage des Gedenkens, Erinnerns und Mahnens

Volkstrauertag

Der Volkstrauertag ist Tag des Gedenkens und der Mahnung zur Völkerverständigung, zur Versöhnung und zum Frieden.

Eingeführt 1922, findet er seit 1950 alljährlich am 2. Sonntag vor dem 1. Advent (r.-k.: 33. Sonntag im Jahreskreis bzw. ev.-luth.: Vorletzter Sonntag des Kirchenjahres) statt.

Der Volkstrauertag steht in Bayern gem. Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes über dem Schutz des Sonn- und Feiertagsgesetzes - FTG - (BayRS 1131-3-I) vom 1. Januar 1981 i.d.F. vom 9. Mai 2006 als sog. „stiller Tag". 

Die mittelfränkischen Kommunen führen am Volkstrauertag oder am Vorabend örtliche Gedenkfeiern durch, meist in Verbindung mit Gottesdiensten.

Die Bezirksgeschäftsstelle unterstützt die Kommunen, Pfarreien und Vereine hierbei u.a. durch kostenlose Bereitstellung von Handreichungen bzw. Predigthilfen. Diese sind Jahr für Jahr auf die jeweiligen Gedenkanlässe abgestimmt.

Vertreter des Bezirksvorstandes und der Kreisverbände, legen Kränze auf den hiesigen Kriegsgräberstätten im Gedenken an alle Opfer der Kriege und Gewaltherrschaften nieder.

Gedenkveranstaltung 9. Mai

Jedes Jahr, am 9. Mai, findet auf dem Nürnberger Südfriedhof eine Gedenkfeier mit Kranzniederlegung statt.

Das Honorarkonsulat der russischen Förderation lädt zu dieser Feierstunde zum Gedenken an die dort bestatteten russischen Kriegsgefangenen und Zwangsarbeiter ein.